Wer Geld übrig hat, kann gemeinnützigen Institutionen Zinserträge schenken

Ein Stifterdarlehen bietet nicht nur der Institution selbst Vorteile.
Auch der Geldgeber kann profitieren.

Darlehensgeber können den Betrag nicht wie eine Spende absetzen. Immerhin fällt keine Abgeltungsteuer auf Zinsen an Hilfsorganisationen und Stiftungen sind auf fremde Hilfe angewiesen. Sie benötigen ehrenamtliche Helfer genauso wie zahlungskräftige Geldgeber. Eine Fördermöglichkeit ist dabei auch das sogenannte Stifterdarlehen. „Wir machen die Erfahrung, dass das Instrument Stifterdarlehen immer beliebter wird“, sagt Verena Staats, Justiziarin beim Bundesverband Deutscher Stiftungen in Berlin.

Doch was ist ein Stifterdarlehen? „Bei einem sogenannten Stifterdarlehen handelt es sich rechtlich um ein klassisches Darlehen“, sagt Staats. Allerdings stellt der Darlehensgeber der gemeinnützigen Stiftung einen vereinbarten Geldbetrag zinslos zur Verfügung. Die Stiftung wiederum legt dieses Geld an und verwendet nur die aus der Anlage des Darlehensbetrages erzielten Zinsen für die Verwirklichung ihrer Zwecke. Schließlich ist sie dazu verpflichtet, die zur Verfügung gestellte Summe im Fall von Kündigung oder Zeitablauf in vollem Umfang zurückzuerstatten.

Die Höhe des Darlehens kann zwischen Stifter und Stiftung frei ausgehandelt werden. Auch kleiner Beträge sind oft willkommen. Weil aber die Stiftung nur die Zinsen aus der Anlage des Darlehens für ihre satzungsgemäßen Zwecke verwenden darf und sich dies für die Stiftung auch lohnen muss – immerhin hat sie auch einen gewissen buchhalterischen Aufwand -, geben Stiftungen meist eine Untergrenze vor, sagt Staats. Die Deutsche Stiftung für Uno-Flüchtlingshilfe in Bonn nimmt Stifterdarlehen erst ab einem Betrag von 5000 Euro an. „Dann kann mit den Zinsen auch spürbare Hilfe geleistet werden“, heißt es dort. Die Welthungerhilfe bezeichnet sogar erst ein Darlehen ab 10 000 Euro als sinnvoll. Rechtlich gesehen gibt es jedoch keine Grenzen – weder nach oben noch nach unten.

„Interessant ist das Stifterdarlehen zum Beispiel für diejenigen, die überlegen, zu stiften, sich aber zunächst vergewissern wollen, ob sie sich mit der Arbeit der Stiftung identifizieren können“, sagt Staats. Es eigne sich aber auch für Menschen, die sich der Organisation ohnehin schon verbunden fühlen und ihr die Möglichkeiten geben möchten, größere Erträge zu erwirtschaften, ergänzt Barbara Meyn, Stiftungsberaterin beim Deutschen Stiftungszentrum im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft in Essen. Auch für ältere Menschen sei das Stifterdarlehen geeignet. Sie haben meist keine hohen Einkünfte und damit auch keine hohe Steuerbelastung mehr, die eine Spende drücken können.

Auch wenn der Darlehensgeber sicherstellen möchte, dass er etwa bei Renteneintritt auf den Geldbetrag zugreifen kann, ist das Stifterdarlehen das geeignete Instrument. Denn die Darlehenssumme steht dem Geldgeber nach Ende des Vertrages wieder zur Verfügung. Der Stifter überträgt im Gegensatz zu einer Spende oder Zustiftung nämlich die Geldsumme nicht endgültig.

Das Risiko eines Stifterdarlehens ist überschaubar. Bei der Deutschen Stiftung für Uno-Flüchtlingshilfe ist die Rückzahlung beispielsweise mit einer Bankbürgschaft abgesichert. Und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz weist extra daraufhin, dass sie das Geld nach strengen und konservativen Maßstäben bei ihrer Hausbank anlegt, die wiederum ebenfalls eine Bürgschaft ausstellt.

Letztlich ist es aber wie bei allen Geldgeschäften: „Man muss sich genau anschauen, wem man Geld leiht“, sagt Meyn. Spendensiegel seien etwa ein Indiz dafür, dass die ausgewählte Stiftung seriös ist.

Zudem sollten Kreditgeber sich darüber im Klaren sein, dass ein solches Darlehen in der Regel nicht gekündigt werden kann, wenn eine bestimmte Laufzeit ausgehandelt worden ist. Um auch zwischendurch sein Geld ausgezahlt zu bekommen, sollten sich Stifter und Stiftung daher auf eine unbestimmte Laufzeit einigen. Dann wird meist auch ein Kündigungsrecht vertraglich vereinbart. Gibt es dies nicht, gilt eine gesetzliche Kündigungsregelung von drei Monaten.

Ein weiterer Vorteil für Stifter: „Da die erwirtschafteten Erträge nicht dem Darlehensgeber, sondern der Stiftung zugerechnet werden, muss der Darlehensgeber für die erwirtschafteten Zinsen keine Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte entrichten“, erklärt Staats.

Allerdings kann dem Darlehensgeber weder in Höhe der Darlehenssumme noch in Höhe der entgangenen Zinsen eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Diese direkten steuerliche Vorteile kann er daher nur nutzen, wenn er sich dazu entschließt, die als Darlehen gewährten Geldmittel in eine Zustiftung oder auch in eine Spende umzuwandeln – denn auch das ist möglich und bei vielen Instituten gewünscht.


>>> Quelle

Sollten Sie Interesse daran haben, mit einem Stifterdarlehen die TuS Koblenz-Stiftung zu unterstützen, dann nehmen Sie bitte  Kontakt mit uns auf.