Die TuS Koblenz-Stiftung ist deutschlandweit (vielleicht sogar europaweit) die erste von Fans gegründete Stiftung für einen Fußballverein (TuS Koblenz 1911 e.V.).
Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gem. §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und gem. rheinland-pfälzischem Landesstiftungsgesetz (LStiftG) von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD Trier) anerkannte Stiftung. Das Finanzamt Koblenz hat die Gemeinnützigkeit der „TuS Koblenz-Stiftung“ bescheinigt.
Die TuS Koblenz-Stiftung arbeitet mit der Deutschen Stiftungstreuhand zusammen. Diese betreut die TuS Koblenz-Stiftung in finanzieller Hinsicht und erstellt die Zuwendungsbestätigungen sowie den Jahresabschluss.Hier stehen der Stiftung Fachleute mit viel Erfahrung zur Verfügung.
Mit Schreiben vom 23.03.2018 hat das Finanzamt Koblenz unter dem Aktenzeichen 22/655/35555 den Freistellungsbescheid für die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer erlassen. Die Freistellung gilt taggenau für 5 Jahre (bis 23.03.2023).
Die vorgenannte Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient.
Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
– Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO)
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.