BannerbildBannerbildU15 TuS Koblenz 1911 e.V.
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Die Stiftung

Die TuS Koblenz-Stiftung ist deutschlandweit die erste von Fans gegründete Stiftung für einen Fußballverein (TuS Koblenz 1911 e.V.).


Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gem. §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und gem. rheinland-pfälzischem Landesstiftungsgesetz (LStiftG) von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD Trier) anerkannte Stiftung.


Das Finanzamt Koblenz hat die Gemeinnützigkeit der „TuS Koblenz-Stiftung“ bescheinigt.


Mit Schreiben vom 13.12.2024 hat das Finanzamt Koblenz unter dem Aktenzeichen 22/655/35555 den Freistellungsbescheid für die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer erlassen. Die Freistellung gilt taggenau für 5 Jahre (bis 12.12.2029).


Die vorgenannte Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient.


Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:


– Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO)


 Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

 

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